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BVerwG, 10.04.1991 - 8 B 32.91 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Einberufung zum Zivildienst - Rücknahme eines Zurückstellungsbescheids
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 19.12.1990 - 3 K 1546/90
- BVerwG, 10.04.1991 - 8 B 32.91
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 01.10.1986 - 8 C 31.84
Wehrpflicht - Zurückstellung über das 28. Lebensjahr hinaus - Unzumutbare Härte - …
Auszug aus BVerwG, 10.04.1991 - 8 B 32.91
Der Kläger ist wegen der die einstufige Juristenausbildung abschließenden Prüfung gemäß § 13 Abs. 1 Satz 3 ZDG zu Recht bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres, der für die Einberufung geltenden gesetzlichen Altersgrenze (vgl. § 24 Abs. 1 Satz 1 ZDG), zurückgestellt worden (vgl. Urteil vom 1. Oktober 1986 - BVerwG 8 C 31.84 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 166 S. 56 m.weit.Nachw.).Nur ausnahmsweise kann die Beklagte im Rahmen des ihr in den §§ 11 Abs. 4 Satz 1 und 13 Abs. 1 Satz 3 ZDG eingeräumten Ermessens von einer Zurückstellung absehen und die gegebene Härte auf andere Weise, namentlich durch Aussetzung der Vollziehung des Einberufungsbescheids, beheben (vgl. Urteil vom 1. Oktober 1986, a.a.O. S. 58).
- BVerwG, 21.03.1986 - 3 CB 30.84
Umfang der Beweiserbringung durch eine Zeugenaussage - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 10.04.1991 - 8 B 32.91
Das angefochtene Urteil ist - jedenfalls - im Ergebnis richtig und die Beschwerde daher in entsprechender Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO zurückzuweisen (vgl. etwa Beschluß vom 21. März 1986 - BVerwG 3 CB 30.84 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 46 S. 9 ), wenn der den Kläger über den Gestellungszeitpunkt hinaus zurückstellende Bescheid zu Unrecht aufgehoben worden ist.